Zinsabschlagsteuer. Steuervorauszahlung auf Zinsgewinne

Zinsabschlagsteuer

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Zinsabschlagsteuer

Die Zinsabschlagsteuer ist ein gesonderter Fall der Kapitalertragssteuer und wird für den Fall erhoben, wo der Freibetrag für Zinsen aus verbrieften, nichtverbrieften Kapitalforderungen und Schaltergeschäften überschritten wird. Der Zinsabschlag beträgt 30% beziehungsweise 35%. Auch auf den Gewinn den man mit Dividenden deutscher Aktiengesellschaften erzielt, wird eine Zinsabschlagssteuer von 20% erhoben.


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