Britische und englische Rentenversicherungen bieten genauso, wie ihre deutschen Konkurrenten die Möglichkeit, nicht in der Form der reinen Kapitalversicherung mit einem festen Auszahlungsbetrag am Ende gewählt zu werden, sondern können ebenso als Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Im Gegensatz zu der in der Vergangenheit steuerfreien Auszahlung bei Lebensversicherungen, ist die Inanspruchnahme einer Rente bei einer Rentenversicherung steuerpflichtig. Dies allerdings nur mit dem Ertragsanteil, der in der Regel deutlich unter dem tatsächlichen Betrag liegt, der ratierlich aus der Rentenversicherung ausgezahlt wird.
Bei einer Rentenversicherung ist anzumerken, dass im Gegensatz zur Lebensversicherung der Vorteil bzw. der Nachteil beim tatsächlichen Lebensendalter liegt.
Ist keine Witwenrente oder Witwerrente vereinbart, zahlt die Rentenversicherung normalerweise bis zum Lebensende des Versicherten.
Man kann also sagen, dass die Rendite einer Rentenversicherung umso höher ist, je länger der Versicherte nach Beginn der Rentenzahlungen noch lebt.
Britische Rentenversicherungen eignen sich aufgrund ihrer in der Vergangenheit erzielten hohen Renditen, sehr gut als Rentenversicherung, um ratierliche Auszahlungen im Alter sicherzustellen.
Zu achten ist hierbei aber auch wie bei deutschen Versicherungen auch auf garantierte Werte, Beitragsrückgewähr im Todesfall und Bonitätsstärke des Versicherers.
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