Kreditvertrag. Die schriftliche Fixierung des Kredites

Kreditvertrag

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Kreditvertrag

In einem Kreditvertrag sind formal die Rechten dun Pflichten von Kreditnehmer und Kreditgeber schriftlich fixiert. In detaillierter Form sind Kreditbedingungen beschrieben darin enthalten sind unter anderem: Kredithöhe, Kreditlaufzeit, Kreditzins, Kündigungsfristen und falls gefordert etwaige Sicherheiten. Nach der Unterzeichnung des Kreditvertrages durch den Kreditnehmer entsteht eine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Kreditgeber, innerhalb einer vorher festgelegten Frist den vereinbarten Kredit abzunehmen.


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