Vor allem bei höheren Kreditsummen ist es üblich, dass das Kreditinstitut vom Kreditnehmer eine Kreditbürgschaft verlangt, um sich gegen etwaige Verluste abzusichern. Diese Kreditbürgschaft wird von einer Dritten Person übernommen, welche sich verpflichtet die Rückzahlung des Kredites zu übernehmen sollte der Kreditnehmer dazu nicht mehr in der Lage sein.
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