Durch eine Kreditabsicherung oder auch Restschuldversicherung genannt schützen sich sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehemer vor unvorhergesehen Ereignissen, die eine Tilgung der Kreditsumme erschweren oder unmöglich machen. Einige dieser Szenarien sind der Todesfall, langjährige Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Dabei ist zu beachten das die einzelnen Ereignisse in unterschiedliche Risikoklassen eingeteilt sind und in normalen Kreditangeboten meist nur die Absicherung beim Todesfall enthalten ist und alle weiteren Leistungen zusätzlich vom Kreditnehmer erworben werden müssen.
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |