Bürgschaft. Eine Haftung für ein Darlehen

Bürgschaft

Von  A  wie Annuität bis   Z  wie Zinsen

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Bürgschaft

In Deutschland gibt es mehrere Formen von Bürgschaften, die wir ihnen im folgenden erläutern:
- Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Bürge haftet sofort, ohne das der Schuldner vorher zwangsvollstreckt werden muss.
- Ausfallbürgschaft: In diesem Fall haftet der Bürge nur, wenn der Schulder trotz Beachtung der Sorgfaltsregeln dem Gläubiger kein befriedigende Tilgung anbieten kann.
- Hochbetragsbürgschaft: Der Bürge kann nur bis zu einer vorher festgeschriebenen Summe in Anspruch genommen werden.
- Zeitbürgschaft: Diese Bürgschaft ist zeitlich auf einen vorher festgelegte Zeitraum befristet.


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