Bürge. Ein weiterer Haftender für ein Darlehen

Bürge

Von  A  wie Annuität bis   Z  wie Zinsen

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Bürge

Ein Bürge verpflichtet sich gegenüber einem Gläubiger, für die Erfüllung von Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Durch diese Maßnahme sichern sich Gläubiger gegenüber ihren Schuldnern ab.


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