Unabhängige und kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen firmieren als rechtlich unabhängige Gesellschaften und durch diese Unabhängigkeit ist das eingezahlte Kapital der Versicherten auch bei einer Insolvenz, der Mutterfirma sicher vor dem Verlust.
Zusätzlich schließen die Unterstützungskassen separate Risikoversicherungen ab, um dem Risiko von unkalkulierbareren Zahlungen entgegenzuwirken.
Die Beiträge für die Unterstützungskasse können vom Arbeitgeber, oder vom Arbeitnehmer beglichen werden. Für beide Fälle wird die Beitragsgebühr aber vom Arbeitgeber beglichen, entweder direkt, oder durch eine steuerfreie Entgeldumwandlung des Gehalts vom Arbeitnehmer.
Die Unterstützungskasse übernimmt nun die Aufgabe, die Versorgungszusage des Arbeitgebers, durch Versorgungsleistungen beim Eintritt ins Rentenalter zu erfüllen. Diese Versorgungsleistungen können bei Eintritt des Arbeitnehmers ins Rentenalter, entweder als Kapital- oder als Rentenzahlung erfolgen und müssen dann zu den meist besseren Steuersätzen für Rentner versteuert werden.
Zusammenfassend lassen sich folgende Merkmale für Unterstützungskassen zusammenfassen:
Geringer Verwaltungsaufwand
Beiträge für Unterstützungskasse, sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
Unabhängig vom Mutterkonzern, daher bilanzneutral
Ebenfalls verringern sich durch niedrige Sozialabgaben ihre Lohnnebenkosten, da Beiträge die in Form einer Gehaltsumwandlung eingezahlt werden, bis zum 31.12.2008 sozialversicherungsfrei sind, wenn sie jährlich nicht die Beitragsbemessungsgrenze von vier Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung übersteigen.
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