Die Pensionszusage, oder auch unter dem Namen der Direktzusage bekannt ist die zur Zeit in Deutschland am meisten verbreitetste Form der betrieblichen Altersvorsorge, durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer.
Sie beinhaltet, dass der Arbeitnehmer, gegenüber dem Arbeitgeber Ansprüche auf Altersvorsorge hat. Diese Ansprüche müssen nicht unbedingt als Rentenzahlung, sondern können bei einem geschäftsführenden Gesellschafter bei vorzeitiger Vereinbarung auch als Kapitalzahlung erfolgen.
Dabei muss der Arbeitgeber unverfallbare Versorgungsansprüche seiner arbeitsrechtlich nicht beherrschenden Arbeitnehmer als Sicherheit beim Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) absichern.
So ist eine sichere Auszahlung der Rentenleistungen gewährleistet.
Zusätzlich wird von vielen Arbeitgebern hier noch eine entsprechende Kapitaldeckung aufgebaut, um sich vor unkalkulierbaren Kosten zu schützen.
Dafür bietet der Markt inzwischen vielfältige Angebote, um das benötigte Vermögen zur Finanzierung der Verpflichtungen anzusparen.
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |