Eine Pensionskasse ist in den Grundzügen vergleichbar mit einer Versicherung. Im Gegensatz zu einer Versicherung werden Pensionskassen, aber von einem oder mehreren Unternehmen getragen und laufen meistens unter der Rechtsform einer VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit).
Pensionskassen sind rechtlich
selbstständige Versorgungseinrichtungen, die dem Versicherungsnehmer eine
Leistung einräumen.
Die Aktivitäten der Pensionskassen unterliegen aber auch, der Kontrolle der
staatlichen Versicherungsaufsicht.
Die Beiträge für die Pensionskasse müssen vom Arbeitnehmern beglichen werden, dazu werden die Beiträge direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen und sind mit bis zu vier Prozent der Beitragsermessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsbefreit.
Daneben gibt es noch viele weitere Gestaltungsmöglichkeiten staatliche Förderungen und Fördervarianten durch die Pensionskasse zu beziehen.
Der große Vorteil an Pensionskassen ist die Versteuerung, das eingezahlte Kapital
muss nämlich erst beim Eintritt ins Rentenalter versteuert werden.
Dies
hat den Vorteil das der Steuersatz im Rentenalter normalerweise viel geringer
ist und das der ersparte Steuerbetrag bis zur Besteuerung Erträge
erwirtschaftet, welche die Rendite erhöhen.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, Zusatzleistungen der Pensionskasse in Anspruch zu nehmen, dazu gehören Invaliditätsrente oder Absicherung der Hinterbliebenen bei Todesfall.
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |