Bankgeheimnis. Der Schutz der Kundendaten

Bankgeheimnis

Von  A  wie Annuität bis   Z  wie Zinsen

[A - C]      [D - G]      [H - K (Kreditgrenze)]      [K (Kreditkarte) - Q]      [R - Z]
[Annuität]   [Auszahlungsvoraussetzung]   [Autokredit]   [Bankgeheimnis]   [Bargeld]   [Baufinanzierung]   [Bausparkredit]   [Beamtendarlehen]   [Bearbeitungsgebühr]   [Blankokredit]   [Bonität]   [Bruttokreditbetrag]   [Bürge]   [Bürgschaft]  

 

Bankgeheimnis

Unter dem Bankgeheimnis versteht man die Verschwiegenheitspflicht von Banken gegenüber Dritten, im Bereich der Auskunft über die Vermögensverhältnisse bestimmter Kunden. Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen wird von dem Bankgeheimnis abgewichen und die Daten bestimmten staatlichen Stellen zur Verfügung gestellt. Durch die Einführung des Zinsabschlagssteuer wurde das Bankgeheimnis in Deutschland erheblich gelockert, durch Meldungen der Banken an die Finanzämter über die Höhe der genutzten Freibeträge, lassen sich von den staatlichen Stellen die Höhe der Bankguthaben überschlagen.


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